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Generalversammlung Als iCal-Datei herunterladen
Freitag, 30. November 2018, 19:30
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Einladung

Zu unserer diesjährigen
Generalversammlung
am Freitag, den 30.11.2018 um 19.30 Uhr in der
Schützenhalle Lindloh
laden wir alle Schützenbrüder herzlich ein.


Tagesordnung:

      1. Begrüßung
      2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
      3. Bericht des Vorsitzenden
      4. Bericht des Schießwarts
      5. Bericht des Kassenführers
      6. Bericht der Kassenprüfer
      7. Entlastung des Vorstandes
      8. Wahlen zum Vorstand
      9. Ernennung eines Kassenprüfers
      10. Ehrungen
      11. Anträge
      12. Satzungsänderung
      13. Mitgliederversammlung(§7 Abs. 1 der Satzung) Im Zuge der Digitalisierung und des veränderten Informationsverhaltens der Gesellschaft ist eine Änderung erforderlich. Die Satzungsänderung ist umseitig beschrieben. Der Vorstand weist darauf hin, dass die ordnungsgemäß geladene Mitgliederversammlung unabhängig von der Zahl der Anzahl der Anwesenden erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist und Satzungsänderungen mit mindestens 1⁄2 der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Vereins beschlossen werden können; Stimmrechtsvollmachten bedürfen der Schriftform.
      14. Verschiedenes

Wir bitten um eine gute Beteiligung

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

 

Anlage 1

Satzungsänderung:

Alter Wortlaut des § 7 Abs. 1 der Vereinssatzung lautet:

Mitgliederversammlung

Jährlich ist eine ordentliche Mitgliederversammlung (Generalversammlung) einzuberufen, zu der alle Mitglieder vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen sind. Über den jeweiligen Termin entscheidet der Vorstand. Der jeweilige Termin ist spätestens 10 Tage vorher durch Veröffentlichung in der Meppener Tagespost bekannt zu geben.

Vorschlag neuer Wortlaut des § 7 Abs. 1 der Vereinssatzung:

 

Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung (Generalversammlung) wird vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung der Einladungsfrist von mindestens 10 Tagen einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. Über den jeweiligen Termin entscheidet der Vorstand.

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